Eine Vorauswahl der Kandidat*in durch eine Kommission ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Jede Person, die kandidieren möchte, sollte dies auch tun können. Eine reguläre Mitgliederversammlung zu Vergabe eines Votums ist das passende basisdemokratische Instrument, das wir auch bei anderen Kandidaturen erfolgreich anwenden.
Die Deadline "spätestens Herbst 2026" erscheint mir für eine gut organisierte Kampagne für eine Personenwahl viel zu spät und zudem unkonkret. Heißt das, bis 30. November oder gar bis 21. Dezember? Die Entscheidung über unsere Kandidat*in sollte noch vor den sächsischen Sommerferien gefällt werden.
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